3 Artikel zum Thema

Sie stehen in Parteiprogrammen häufig am Schluss. Wir stehen für solide Staatsfinanzen, die Schuldenbremse ist für uns verbindlich, deshalb gibt es von uns keine Versprechungen. Umso wichtiger ist, in Berlin für auskömmliche Finanzen unseres Landes und seiner Kommunen zu kämpfen.
(Foto: klosko / photocase.com)
Die aufgabengerechte Finanzierung der Staatshaushalte von Bund und Ländern (sowie der Kommunen) ist Voraussetzung jeder politischen Gestaltungsfähigkeit. Sie ist keine rein fiskalpolitische Fragestellung, sondern eine zutiefst gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung – verbindet sich mit ihr doch die Aussage über das eigene Staatsverständnis. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen uns zu einem leistungsfähigen Staat, der durch Investitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur die Voraussetzungen für den künftigen Wohlstand unseres Landes und seiner Menschen schafft.
Wir widersetzen uns allen Bestrebungen, die eine weitere Verschlechterung der Einnahmebasis des Landeshaushaltes zur Folge haben. Die hohe Verschuldung Niedersachsens und die damit verbundenen Zins- und Tilgungslasten auf der einen sowie die künftig zu beachtende Schuldenbremse auf der anderen Seite beschreiben die Unverantwortbarkeit einer solchen Politik. Die konjunkturellen Risiken für den Landeshaushalt sind vor dem Hintergrund einer instabilen Weltwirtschaft ohnehin beträchtlich. Weitere Einnahmeausfälle durch Entscheidungen der Bundespolitik dürfen nicht hinzukommen.
Ein sozialdemokratisches Regierungsprogramm 2013 - 2018 wird deshalb
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Wer den im öffentlichen Dienst tätigen Menschen, gleich ob Beamten oder Angestellten eine angemessene Bezahlung, zu der selbstverständlich auch ein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gehört, vorenthalten will möge seinen Blick nach Brasilien wenden, wo dies nicht der Fall ist. So haben z.B. in Rio de Janeiro viele Polizisten einen "Nebenjob" bei der örtlichen Drogengang. Die Bearbeitung z.B. der Zulassung eines Kraftfahrzeugs wird durch ein "Trinkgeld" erheblich beschleunigt und über Verkehrsverstöße lässt sich reden, wenn ein Geldschein lacht. Lehrer haben meist drei Jobs: zwei gut bezahlte an Privatschulen und einen an einer staatlichen Schule für das soziale Gewissen. In Klassenarbeiten verordnen sie den Schülern dann eine Höchstwortzahl, weilsie sonst die Arbeiten nicht mehr durchsehen können. So weit sind wir zwar noch nicht und die Gehälter der im öffentlichen Dienst hierzulande Beschäftigten liegen noch über denen in Brasilien. Aber seit Jahrzehnten gehört der öffentliche Dienst zu den Verlierern in der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Man muss wissen, was man will: Sparen bis der Arzt (nicht mehr) kommt oder einen zuverlässigen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst! Das wird eine SPD-Regierung in Niedersachsen erkennen müssen.Reiner Heiden • 20. November 2012 • 21:49 Uhr
Sonderzahlung ( Weihnachtsgeld ) bedeutet für mich: Wertschätzung der Leistung der Landesbeamten.Regina Schmalbruch • 16. November 2012 • 14:29 Uhr
Frau Christina Domm ist nur beizupflichten - der Wegfall von Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) seit einigen Jahren bedeutet de facto eine Gehaltskürzung. Das Ganze ist um so ärgerlicher, als z.B. Bundesbeamte noch weiterhin dieses Weihnachtsgeld (wenn auch gekürzt) erhalten.Rainer Derks • 14. November 2012 • 18:14 Uhr
Anzumerken ist noch, dass auf eine gezielte Nachfrage, wie es denn die Niedersächsische SPD mit diesem Punkt im Falle eines Wahlsiegs halten wird, leider nur unverbindliche Gemeinplätze in der Antwort enthalten gewesen sind - viel Hoffnung, dass sich da etwas ändern wird, darf man also als Beamter im niedersächsischen Landesdienst nicht haben!
Wer einen modernen und wirtschaftlichen Staat haben möchte, sollte zwar in Forschung und Innovation investieren und auch gute Argumente für Lösungen ohne Schuldenbremse haben, aber nicht die Beamtinnen und Beamten vergessen, die auf die fürsorgliche Hand des Staates bzw. in erster Linie des Landes angewiesen sind. Sonderzahlung ist eine Zahlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Konstante im Tarifvertrag hat. Das Land Niedersachsen sollte mit gutem Beispiel vorangehen und seinen Beamtinnen und Beamten dies ebenso zugestehen! Finanzen sind nur dort sinnvoll, wo sie gezielt etwas bewirken. Wir wollen kein Sanierungsland sein, sondern ein Land, das Lebensgestaltung unterstützt - auch finanziell.Christina Domm • 01. August 2012 • 08:26 Uhr
Als Ratsmitglied einer kleinen Gemeinde innerhalb einer Samtgemeinde erlebe ich, dass fehlende Kommunaleinnahmen kein nennenswerter politischer Handlungsspielraum mehr vorhanden ist. Die Übergangskonstruktion "Samtgemeinde" trägt dazu sicherlich auch bei. Wenn über die kommunalen Finanzen diskutiert wird, sollte die m.E. auch mit einer kommunalen Strukturreform verbunden werden. Das Lockmittel des Entschuldungsvertrages empfinde ich als sehr übel. So entstehen jedenfalls keine "gesunden" Gemeindestrukturen.Siegfried Kubiak • 16. Juni 2012 • 13:56 Uhr
Die in Berlin beschlossenen Bundeshilfen für Bildungsinvestitionen und zur Stärkung kommunaler Haushalte erfordern eine Eckpunktaussage zur Wiedererhebung der Vermögenssteuer im Landeswahlprogramm (nds. Bundesratsinitiative).Dr.Fritz Riege • 13. Juni 2012 • 16:29 Uhr
Der Forderung meines Vorredners Hajo Töllner nach einer ausgewogenen Verteilung der Finanzen stimme ich zu. Bezüglich des eigenen wirksamen Steuerheberechts der Gemeinden stellt sich mir zunächst die Frage, ob mein Vorredner dieses Recht auch den Landkreisen einräumen will.Gerhard A. Spiller • 10. Juni 2012 • 12:14 Uhr
Grundsätzlich sehe ich bei dem Recht der Steuererhebung durch Kommunen jedoch das Problem, dass die Kommunen lediglich eine Verwaltungsebene (der Staatsaufbau der Bundesrepublik ist mit Bund und Ländern zweigliedrig, der Verwaltungsaufbau mit den Kommunen jedoch dreigliedrig) und staatsrechtlich Bestandteile der Länder sind. Dürfte man ihnen vor diesem Hintergrund dennoch ein eigenständiges Steuerheberecht zugestehen? Welche Auswirkungen hätte das auf die in Niedersachsen vor einigen Jahren eingeführte Eingliedrigkeit bei der Kommunalführung? Die heutige Stellung der Bürgermeister/innen und Landräte/-innen als Hauptverwaltungsbeamte/-innen der (exekutiven) Verwaltung und Mitglied der Kommunalparlamente war nur deshalb einführbar, weil die Gemeinderäte und Kreistage auf Grund der staatsrechtlichen Stellung der Kommunen keine Legislative darstellen.
Da mein Vorredner in meinen Augen zu Recht auf die in der Vergangenheit beliebte Überwälzung von Aufgaben ohne ausreichende Kostenerstattung seitens der Bundes- und Landesebene auf die Kommunen hingewiesen hat, wäre m.E. eine verfassungsrechtliche Festschreibung des Konnexitätsprinzips dringend erforderlich, um die Kommunen und ihre Finanzen wirksam zu schützen und eine Aushebelung der kommunalen Selbstverwaltung zu verhindern. Bei der Beratung des Grundgesetzes ist die Aufnahme einer entsprechenden Passage nur deshalb unterblieben, weil man dieses Prinzip für selbstverständlich gehalten hat und das Grundgesetz nicht mit Selbstverständlichkeiten überfrachten wollte. Wenige Jahrzehnte später hatte sich die Einstellung der verantwortlichen Politiker/innen offensichtlich geändert, so dass heute aus meiner Sicht eine entsprechende Konkretisierung mit Verfassungsrang geboten ist.
Eine These zum Thema CO²-Einsparung und Finanzen:Berndt Günther • 31. Mai 2012 • 20:44 Uhr
Kommunen und ihre Finanzen könnten z. B. auch über die Energieeinsparverordnung etwas aufgebessert werden, wenn das Mietrecht entsprechend umgestaltet wird. Wo schwarz/gelb momentan aktuell die Vermieterrechte stärkt und der Mieter bzw. die Allgemeinheit darf zahlen. Eine wirklich soziale Maßnahme für diejenigen, die nichts für den Klimaschutz getan haben und in Zukunft nichts tun werden. Wie könnte das gehen? Jeder Hausbesitzer muss lt. Energieeinsparverordnung einen Energieausweis/-gutachten seit einigen Jahren besitzen. Bei den Sozialleistungen, also der Zahlung von Wohngeld "Nebenkosten" könnte die Kommune nur die Kosten zahlen, die nach Abschluss der Sanierung entstehen und der Vermieter trägt die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Nebenkosten. Bei 1000 Wohnungen würde wahrscheinlich eine durchschnittliche Einsparung der Sozialkosten von ca. 500 €/pro Wohnung und Jahr (also 500.000 €) zur Folge haben. Zudem sollen "angeblich" seit dem 31.12.2011 nach der Energieeinsparungsverordnung Bußgelder im Rahmen von 5.000 € bis 50.000 € für nicht durchgeführte Energiesanierungsmaßnahmen verhängt werden können. Meine Nachfrage in Punkto Bußgeld und wer die Sanierung kontrolliert ergab bei meiner Stadtverwaltung bzw. bei der Klimaschutzagentur, dass beide mir keine Auskunft geben konnten. Auch was mir als Hauseigentümer lt. Energieeinsparungsverordnung ins Haus steht, wenn ich die Sanierung selbst durchgeführt habe, konnte nicht beantwortet werden. Wir reden über Klimaschutz, erstellen Klimaschutzprogramme, sind stolz auf die erreichte CO²-Bilanz, vernachlässigen in dieser Bilanz dabei das Transport-CO² und "Rucksack"-Energie und sind nicht in der Lage geltende Verordnungen umzusetzen. Wir sollten in unserer Finanz- und Wirtschaftspolitik den "Durchblick" zurück gewinnen, der der niedersächsischen "Tiger-Enten-Koalition" seit Jahren abhanden gekommen ist. Wir subventionieren schmutzige alternative Energien, wie die previligierte Bioenergie über 20 Jahre hinweg mit mehr als 7 Millionen € pro Anlage und Jahr, und unterschlagen die Folgekosten in Punkto Trinkwasserschutz, die nicht in der umweltneutralen Bilanz auftauchen. Umweltpositive Energien, wie die Wasserkraft und weitere positive Anlagen, werden nicht gebaut, weil sie nach dem ersten Jahr nicht eine Rendite von 10% abwerfen und damit angeblich nicht rentabel sind. Wir müssen die langfristigen Folgen unseres Handelns auch bei der Ausrichtung der neuen Energien bilanzieren, wenn wir langfristige Kosten einsparen wollen. Umweltpositiv bewirkt eine Verbesserung, umweltneutral verbessert nichts! Hohe Wirkungsgrade mit langen Laufzeiten sind effektiv, niedrige und subventionierte Wirkungsgrade sind unwirtschaftlich und ineffektiv. Etc..
Für den Erhalt der eigenverantwortlichen kommunalen Selbstverwaltung ist eine ausgewogene Verteilunng der Finanzen und ein wirksames eigenes Steuerheberecht der Gemeinden ganz entscheidend.Hajo Töllner • 25. Mai 2012 • 22:39 Uhr
Die Konjunkturprogramme, wie sie denn in den vergangenen Jahren durch die Landesregierung gehandhabt worden sind, hielt ich für sehr problematisch, weil über die Landesvorgaben bei der Mittelbeantragung eine Lenkung der Gemeinden "am goldenen Zügel" eingeführt worden ist. Jetzt, da die Einnahmesituation sich besser darstellt, gerät diese Gängelung und die Tatsache, dass den Gemeinden immer neue Aufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung aufgebürdet worden sind (Ausbau Kindergärten pp., Schulsozialarbeiter), zu leicht in Vergessenheit.
Wer den im öffentlichen Dienst tätigen Menschen, gleich ob Beamten oder Angestellten eine angemessene Bezahlung, zu der selbstverständlich auch ein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gehört, vorenthalten will möge seinen Blick nach Brasilien wenden, wo dies nicht der Fall ist. So haben z.B. in Rio de Janeiro viele Polizisten einen "Nebenjob" bei der örtlichen Drogengang. Die Bearbeitung z.B. der Zulassung eines Kraftfahrzeugs wird durch ein "Trinkgeld" erheblich beschleunigt und über Verkehrsverstöße lässt sich reden, wenn ein Geldschein lacht. Lehrer haben meist drei Jobs: zwei gut bezahlte an Privatschulen und einen an einer staatlichen Schule für das soziale Gewissen. In Klassenarbeiten verordnen sie den Schülern dann eine Höchstwortzahl, weilsie sonst die Arbeiten nicht mehr durchsehen können. So weit sind wir zwar noch nicht und die Gehälter der im öffentlichen Dienst hierzulande Beschäftigten liegen noch über denen in Brasilien. Aber seit Jahrzehnten gehört der öffentliche Dienst zu den Verlierern in der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Man muss wissen, was man will: Sparen bis der Arzt (nicht mehr) kommt oder einen zuverlässigen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst! Das wird eine SPD-Regierung in Niedersachsen erkennen müssen.Reiner Heiden • 20. November 2012 • 21:49 Uhr
Sonderzahlung ( Weihnachtsgeld ) bedeutet für mich: Wertschätzung der Leistung der Landesbeamten.Regina Schmalbruch • 16. November 2012 • 14:29 Uhr
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