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Seit dem 26. März 2009 gibt es in der Politik mit und für Menschen mit Behinderung eine neue Zeitrechnung. An dem Tag trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) völkerrechtlich in Kraft. Auch Niedersachsen stimmte ihr im Bundesrat zu. Die UN-BRK verleiht Menschen mit Behinderungen neue, einklagbare Rechte, u.a das wichtige Recht auf Inklusion, d.h. das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.
Behindertenpolitik ist spätestens jetzt zu einem zentralen Thema einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik geworden. Im Recht auf Inklusion drückt sich das sozialdemokratische Ideal eines selbstbestimmten Lebens und der Verwirklichung eines individuellen Lebensentwurfes aus. Inklusion ist deshalb viel mehr als bspw. die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Auch die wachsende Zahl behinderter Menschen im hohen Alter stellt eine Herausforderung dar. Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz ist veraltet. Es bedarf der gründlichen Modernisierung. Die schwarz-gelbe Landesregierung reagiert auf die neuen Aufgaben mit finanziellen Nullrunden. Sie hat keine Antwort auf die durch die UN-BRK dokumentierte Neuausrichtung der Behindertenpolitik.
(Foto: zettberlin / photocase.com)
Dialogpapier "Inklusives Niedersachsen"Das SGB IX sieht schon seit vielen Jahren die Vereinheitlichung und Zusammenfassung des Behindertenrechts vor. Menschen mit Teilhabebedarf sollen ihre Leistungen aus einer Hand erhalten. Dennoch ist der Alltag für viele Betroffene nach wie vor mühsam und durch bürokratische Belastungen bestimmt.
Wir werden daher unsere Anstrengungen verstärken, mit dem Bund das gegliederte System der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit; Rentenversicherung; Krankenversicherung; Unfallversicherung; soziale Entschädigung; Jugendhilfe; Sozialhilfe) zu vereinfachen. Ungeklärte Zuständigkeiten der Träger dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen ausgetragen werden.
Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind keine Almosen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe, die bisher in der Sozialhilfe (SGB XII) verankert sind, sollen daher mit allen anderen Leistungsansprüchen aus anderen Gesetzen in einem neuen Teilhaberecht neu gefasst werden. Leistungen des neuen Teilhaberechts sollen dann bedarfsgerecht und personenbezogen zur Verfügung stehen und nicht mehr auf die Hilfe in Institutionen bezogen werden. Wir werden daher den Bund bei der Schaffung eines Leistungsgesetzes und einem Teilhabegeld unterstützen.
Gemeinsam wollen wir erreichen:
Eine inklusive Gesellschaft umfasst mehr
Die TeilnehmerInnen des Forums Inklusion beim SPD-Landesvorstand weisen abschießend darauf hin, dass mit diesem Positionspapier nur einige Ansatzpunkte einer Umgestaltung zu einem inklusiven Niedersachsen diskutiert und beschrieben werden. Weitere Bereiche wie u.a. Gesundheit, Pflege, medizinische und berufliche Rehabilitation, Teilhabe am gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Leben, besondere Vorkehrungen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen, Justiz, Schutz- und Freiheitsrechte müssen in ein Gesamtkonzept "Inklusives Niedersachsen" aufgenommen und Bestandteil des umfassenden Landesaktionsplans werden.
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tag,detlef dowald • 25. September 2012 • 09:57 Uhr
also, bei aller berechtigung, sich dieses politikfeldes anzunehmen, sollte man doch mal darüber nachdenken, ob man mit der begrifflichkeit "inklusives" niedersachsen auch punkten kann, will sagen, versteht das einer. ich stelle mir so den normalen wähler vor, der sich fragt , warum er spd wählen soll, und wir ihm sagen, dass wir für ein inklusives niedersachsen sind.
mensch, dass thema ist doch bezogen auf den begriff der inklusion nur etwas für "eingeweihte".
zugegeben, mir fällt über "teilhabe aller menschen" auch nichts besseres ein, aber ich bleibe dabei, dass die gewählte überschrift zu diesem wichtigen thema ziemlich daneben ist.
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