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Seit dem 26. März 2009 gibt es in der Politik mit und für Menschen mit Behinderung eine neue Zeitrechnung. An dem Tag trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) völkerrechtlich in Kraft. Auch Niedersachsen stimmte ihr im Bundesrat zu. Die UN-BRK verleiht Menschen mit Behinderungen neue, einklagbare Rechte, u.a das wichtige Recht auf Inklusion, d.h. das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.
Behindertenpolitik ist spätestens jetzt zu einem zentralen Thema einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik geworden. Im Recht auf Inklusion drückt sich das sozialdemokratische Ideal eines selbstbestimmten Lebens und der Verwirklichung eines individuellen Lebensentwurfes aus. Inklusion ist deshalb viel mehr als bspw. die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Auch die wachsende Zahl behinderter Menschen im hohen Alter stellt eine Herausforderung dar. Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz ist veraltet. Es bedarf der gründlichen Modernisierung. Die schwarz-gelbe Landesregierung reagiert auf die neuen Aufgaben mit finanziellen Nullrunden. Sie hat keine Antwort auf die durch die UN-BRK dokumentierte Neuausrichtung der Behindertenpolitik.
(Foto: zettberlin / photocase.com)
Dialogpapier "Inklusives Niedersachsen"Der allgemeine Arbeitsmarkt steht noch zu wenig Menschen mit Behinderungen offen. Trotz gesetzlicher Beschäftigungspflichtquote gibt es zu wenige Arbeitsplätze. Bundesweit ist die Arbeitslosenquote zwar so niedrig wie zuletzt 1992. Entgegen diesem positiven Trend stieg allerdings die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser sogar noch. So waren im Juni 2011 in Niedersachsen 13.852 Schwerbehinderte arbeitslos und damit 350 mehr als ein Jahr zuvor. Deshalb müssen die Betriebe über Hilfen zur Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsassistenz und gesetzliche Regelungen intensiv informiert werden.
Aber auch in der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung sind mehr Ansprechpartner mit Kompetenzen für Belange behinderter Menschen erforderlich, die passgenaue Vermittlungen mit Arbeitgebern erreichen. Die Integrationsfachdienste sind dabei viel früher und stärker zu beteiligen, damit mehr Menschen mit Behinderungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können.
Der Arbeitsmarkt ist nur dann inklusiv zu gestalten, wenn mehr technische Unterstützung vorhanden ist (Barrierefreiheit). Das gilt für den individuellen Arbeitsplatz, aber auch für die Betriebe insgesamt. Die Teilhabe aller Beschäftigten an betrieblicher Mitbestimmung ist dabei ein wichtiges Ziel.
Maßnahmen sind:
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