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Anpacken. Besser machen.
  • Zeit für den Wechsel in Niedersachsen.
  • Zeit für ein neues Kapitel in unserer Landespolitik.
  • Zeit für eine neue sozialdemokratische Landesregierung.
 
I. Niedersachsen braucht eine neue Politik 10. November 2012
3 Artikel zum Thema
II. Neue Bildungspolitik bürgt für Chancengleichheit 10. November 2012
6 Artikel und 2 Kommentare zum Thema
III. Neue Wirtschaftspolitik beginnt bei Bildung 10. November 2012
10 Artikel zum Thema
IV. Neue Gesellschaftspolitik braucht Aufbruch 10. November 2012
6 Artikel zum Thema
V. Neue Sozialpolitik macht Ernst mit Solidarität 10. November 2012
9 Artikel zum Thema
VII. Neue Energiepolitik setzt auf die Erneuerbaren 10. November 2012
7 Artikel und 2 Kommentare zum Thema
VIII. Neue Umweltpolitik sichert Lebensgrundlagen 10. November 2012
7 Artikel und 1 Kommentar zum Thema

Dialogpapiere  

Inklusives Niedersachsen 

Inklusion (Foto: zettberlin / photocase.com)

Seit dem 26. März 2009 gibt es in der Politik mit und für Menschen mit Behinderung eine neue Zeitrechnung. An dem Tag trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) völkerrechtlich in Kraft. Auch Niedersachsen stimmte ihr im Bundesrat zu. Die UN-BRK verleiht Menschen mit Behinderungen neue, einklagbare Rechte, u.a das wichtige Recht auf Inklusion, d.h. das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.

Behindertenpolitik ist spätestens jetzt zu einem zentralen Thema einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik geworden. Im Recht auf Inklusion drückt sich das sozialdemokratische Ideal eines selbstbestimmten Lebens und der Verwirklichung eines individuellen Lebensentwurfes aus. Inklusion ist deshalb viel mehr als bspw. die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Auch die wachsende Zahl behinderter Menschen im hohen Alter stellt eine Herausforderung dar. Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz ist veraltet. Es bedarf der gründlichen Modernisierung. Die schwarz-gelbe Landesregierung reagiert auf die neuen Aufgaben mit finanziellen Nullrunden. Sie hat keine Antwort auf die durch die UN-BRK dokumentierte Neuausrichtung der Behindertenpolitik.

(Foto: zettberlin / photocase.com)

Dialogpapier "Inklusives Niedersachsen"
11. Mai 2012  •  Inklusives Niedersachsen - Gemeinsam leben und arbeiten

Zugang zu einem offenen und inklusiven Arbeitsmarkt

Der allgemeine Arbeitsmarkt steht noch zu wenig Menschen mit Behinderungen offen. Trotz gesetzlicher Beschäftigungspflichtquote gibt es zu wenige Arbeitsplätze. Bundesweit ist die Arbeitslosenquote zwar so niedrig wie zuletzt 1992. Entgegen diesem positiven Trend stieg allerdings die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser sogar noch. So waren im Juni 2011 in Niedersachsen 13.852 Schwerbehinderte arbeitslos und damit 350 mehr als ein Jahr zuvor. Deshalb müssen die Betriebe über Hilfen zur Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsassistenz und gesetzliche Regelungen intensiv informiert werden.

Aber auch in der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung sind mehr Ansprechpartner mit Kompetenzen für Belange behinderter Menschen erforderlich, die passgenaue Vermittlungen mit Arbeitgebern erreichen. Die Integrationsfachdienste sind dabei viel früher und stärker zu beteiligen, damit mehr Menschen mit Behinderungen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen können.

Der Arbeitsmarkt ist nur dann inklusiv zu gestalten, wenn mehr technische Unterstützung vorhanden ist (Barrierefreiheit). Das gilt für den individuellen Arbeitsplatz, aber auch für die Betriebe insgesamt. Die Teilhabe aller Beschäftigten an betrieblicher Mitbestimmung ist dabei ein wichtiges Ziel.

Maßnahmen sind:

  • Ein Programm zur besseren Information und dem Austausch von Erfahrungen bei allen Beteiligten soll die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen erhöhen und mehr Arbeitsplätze schaffen.
  • Bei den Job-Centern werden wir uns für mehr „Fallmanager“ für besondere Personenkreise einsetzen.
  • Die Integrationsfachdienste sind finanziell zu stärken.
  • In den Fortbildungen der Wirtschaft, aber auch in den Meisterlehrgängen des Handwerks ist ein Informationsmodul sinnvoll. Für bestimmte Behinderungen sind außerdem Kenntnisse über differenzierte technische Möglichkeiten erforderlich, (z.B. passgenaue technische Hilfen für Schwerhörige oder Gehörlose)
  • Barrierefreiheit ist auch für Fort- und Weiterbildung (Einrichtungen, Lehrgänge, Lehrende, Material) herzustellen.
  • Die unterstützte Beschäftigung als Förderinstrument (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt) soll in Niedersachsen verstärkt umgesetzt, das Vergabeverfahren der Agentur für Arbeit muss verbessert werden.
  • Das Persönliche Budget für Arbeit kann viel häufiger eingesetzt werden, z.B. bei Hilfen zum Übergang von der Werkstatt in einen Betrieb, bei der Assistenz am Arbeitsplatz, bei Praktika und Job-Coaching, bei Maßnahmen der Berufsvorbereitung u.v.a. mehr. Hierzu muss das Beantragungssystem zwischen Land und Kommunen abgestimmt und vereinheitlicht und Möglichkeiten für geeignete Budgetassistenz verbessert werden. Ziel ist es, die Fallzahl in Nieder-sachsen durch Förderprogramme landesseitig zu steigern.
  • Durch die konsequente Personen-  und Prozessorientierung der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden Leistungsangebote entwickelt, die für jeden einzelnen behinderten Menschen individuelle Wege zur Qualifizierung, Bildung und Teilhabe an Arbeit sichern. Übergangsmöglichkeiten  auf den allgemeinen Arbeitsmarkt  werden ebenso weiterentwickelt, wie an den individuellen Bedarfen orientierte Arbeitsmöglichkeiten. Die Weiterentwicklung der Teilhabeangebote berücksichtigt insbesondere die Bedarfe der Schwer- und schwerstbehinderten Menschen (§ 136 Abs. 3 SGB IX) mit dem Ziel, diesen Personen eine Teilhabechance am Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit einem Beirat "Teilhabe am Arbeitsleben" werden wir Konzepte für mehr Außenarbeitsplätze, Praktika außerhalb von WfbM, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt u.ä. entwickeln. Es wird ein Berufsbildungskonzept geschaffen, das das Recht auf Bildung ebenso wie Anknüpfungsmöglichkeiten an anerkannte Berufsausbildungen sicherstellt.
  • Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass das Werkstattrecht flexibilisiert wird, um auf die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen kreativer eingehen zu können. Der Einsatz der Eingliederungshilfe (SGB XII), die „virtuelle Werkstatt“, die Verknüpfung von Angeboten, die Trennung von Arbeitsleistung und -ergebnis sowie flexible Arbeitsstunden sind dringend gesetzgeberisch zu ermöglichen.
  • Werkstatträte werden auf Bundes- bzw. Landesebene bei der Umsetzung ihrer Forderungen nach der Erweiterung ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten und der Schaffung eines existenzsichernden Einkommens unterstützt.
  • Integrationsbetriebe müssen landesseitig stärker finanziell gefördert werden.
  • Zuverdienstprojekte sollen ausgebaut werden. Dazu müssen sie als Katalogzweckbetriebe  entsprechend § 68 AO eindeutig steuerbegünstigt werden. Auf Landesebene sollen dazu Rahmenleistungsvereinbarungen geschlossen werden.
  • Um die Verpflichtung von Arbeitgebern zu erhöhen, Menschen mit schweren Behinderungen zu beschäftigen, wird eine Anhebung der Beschäftigungspflichtquote sowie die Anpassung der Schwerbehindertenausgleichsabgabe befürwortet.
 
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