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Seit dem 26. März 2009 gibt es in der Politik mit und für Menschen mit Behinderung eine neue Zeitrechnung. An dem Tag trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) völkerrechtlich in Kraft. Auch Niedersachsen stimmte ihr im Bundesrat zu. Die UN-BRK verleiht Menschen mit Behinderungen neue, einklagbare Rechte, u.a das wichtige Recht auf Inklusion, d.h. das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.
Behindertenpolitik ist spätestens jetzt zu einem zentralen Thema einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik geworden. Im Recht auf Inklusion drückt sich das sozialdemokratische Ideal eines selbstbestimmten Lebens und der Verwirklichung eines individuellen Lebensentwurfes aus. Inklusion ist deshalb viel mehr als bspw. die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Auch die wachsende Zahl behinderter Menschen im hohen Alter stellt eine Herausforderung dar. Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz ist veraltet. Es bedarf der gründlichen Modernisierung. Die schwarz-gelbe Landesregierung reagiert auf die neuen Aufgaben mit finanziellen Nullrunden. Sie hat keine Antwort auf die durch die UN-BRK dokumentierte Neuausrichtung der Behindertenpolitik.
(Foto: zettberlin / photocase.com)
Dialogpapier "Inklusives Niedersachsen"
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Im Bereich des Wohnungsbaus werden täglich Fakten geschaffen, die später dafür sorgen, dass ältere und behinderte Bürger wieder ausziehen müssen, weil seitens der Baugesellschaften und Architekten die Barrierefreiheit nicht beachtet wurde. Es sollte Aufgabe der Politik sein, schon vor Errichtung eines Bauwerks Vorschriften zu erlassen, die sicherstellen, dass der Bauherr zumindest umfassend informiert wird, wie sein Bauvorhaben auch zukünftigen Ansprüchen bei Beachtung der Barrierefreiheit genügen könnte. Dadurch würden spätere teure Umbaumaßnahmen vermieden.Wilfried Krumpeter • 25. Mai 2012 • 14:50 Uhr
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