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Seit dem 26. März 2009 gibt es in der Politik mit und für Menschen mit Behinderung eine neue Zeitrechnung. An dem Tag trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) völkerrechtlich in Kraft. Auch Niedersachsen stimmte ihr im Bundesrat zu. Die UN-BRK verleiht Menschen mit Behinderungen neue, einklagbare Rechte, u.a das wichtige Recht auf Inklusion, d.h. das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.
Behindertenpolitik ist spätestens jetzt zu einem zentralen Thema einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik geworden. Im Recht auf Inklusion drückt sich das sozialdemokratische Ideal eines selbstbestimmten Lebens und der Verwirklichung eines individuellen Lebensentwurfes aus. Inklusion ist deshalb viel mehr als bspw. die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Auch die wachsende Zahl behinderter Menschen im hohen Alter stellt eine Herausforderung dar. Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz ist veraltet. Es bedarf der gründlichen Modernisierung. Die schwarz-gelbe Landesregierung reagiert auf die neuen Aufgaben mit finanziellen Nullrunden. Sie hat keine Antwort auf die durch die UN-BRK dokumentierte Neuausrichtung der Behindertenpolitik.
(Foto: zettberlin / photocase.com)
Dialogpapier "Inklusives Niedersachsen"Der inklusive Weg ist ein anspruchsvolles Vorhaben. Die SPD befürwortet daher in Niedersachsen einen breit angelegten gesellschaftlichen Dialog zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, um das Verständnis für Inklusion zu fördern. Wir müssen dabei vor allem die Betroffenen in ihren Hoffnungen, aber auch in ihren Vorbehalten ernst nehmen. Sie müssen sicher sein können, dass die Qualität der bisherigen Leistungen auch bei grundlegenden Änderungen der Systeme erhalten bleibt.
Inklusion ist uns etwas wert
In Niedersachsen sind die öffentlichen Ausgaben für Menschen mit Behinderungen stetig angestiegen. Dies liegt zum einen an der steigenden Zahl älter werdender Menschen, aber auch an der Zunahme des betroffenen Personenkreises insgesamt. So waren im Jahr 2009 nach Daten des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 688.337 Frauen und Männer in Niedersachsen schwerbehindert. Damit hat sich im Vergleich zum Jahr 2007 die Zahl der Menschen mit Behinderungen um rund 47.000 erhöht.
Die damit verbundenen Kostensteigerungen sind eine Herausforderung. Analysen zeigen, dass ein großer Teil der Leistungen in Doppelstrukturen, Bürokratie, Trägerstreitigkeiten, überwiegend stationäre Unterbringung und Einrichtungen geht, die den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen in der heutigen Zeit nicht mehr gerecht werden. Mehr Kooperationen, die Bündelungen von Leistungen und damit mögliche Synergieeffekte, der Rückbau großer Einrichtungen, die Umstellung auf passgenaue individuelle Hilfen und eine verbesserte Beratung und Teilhabeplanung können falsch eingesetzte Mittel reduzieren. Diese Mittel werden für die Umgestaltung inklusiver Förderkonzepte benötigt. Klar muss sein - Inklusion ist kein Sparmodell! Die Betroffenen haben einen Leistungsanspruch auf die volle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ein unveräußerliches, unteilbares Menschenrecht.
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