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Die Justiz in Niedersachsen ist leistungsfähig und leistungsbereit. Sie hat seit etlichen Jahren ein steigendes Arbeitspensum und Arbeitsverdichtungen weitgehend klaglos getragen und ertragen. Dies begründet sich insbesondere durch das Selbstverständnis der Justiz als „Dritte Gewalt“ in unserem Staat. Nach zehn Jahren CDU/FDP-Regierung muss jedoch festgestellt werden, dass es so nicht weitergehen kann.
Die SPD-Niedersachsen will diese Entwicklung nicht akzeptieren. Die rechtsprechende Gewalt ist für uns unverzichtbares Element und Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Ordnung. In der Arbeit der Justiz verdichtet sich wie in keinem anderen Bereich die der Demokratie immanente Anforderung nach „Gerechtigkeit“.
Die Justiz in Niedersachsen ist für uns nicht ein Etatposten von Vielen mit untergeordneter Bedeutung. Wir sind uns der Bedeutung der Justiz bewusst und werden durch politisches Handeln die Grundlage für eine gute Qualität der Justiz sicherstellen.
Unser Bild der Justiz ist das Bild der „Dritten Gewalt“ im Staat, zu der alle Bürgerinnen und Bürger Zugang haben, die sich offen und modern zeigt und die in angemessener Zeit zu fachlich hoch qualifizierten und gerechten Entscheidungen findet.
Download: Dialogpapier JustizpolitikDie Leistungsfähigkeit der Justiz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ist sicherzustellen. Durch den seit Jahren anhaltend hohen Druck auf die Bediensteten steigt jedoch die Arbeitsunzufriedenheit, es leidet durch den anhaltenden Zeitdruck die Qualität und damit letztlich und entscheidend auch die Gerechtigkeit. Weiterlesen
Zu einer gerechten Justiz gehört auch, die Arbeitsbelastung der in der Justiz Beschäftigten umfassend zu ermitteln und das notwendige Personal hierfür zur Verfügung zu stellen. Seit einigen Jahren findet die Berechnung der Belastung durch ein eigens für die Justiz eingesetztes Personalbedarfssystem (PEBB§Y) statt. Optimalerweise muss für einen Arbeitsplatz ein Wert von 1,0 ermittelt werden. In Niedersachsen haben wir jedoch seit etlichen Jahren deutlich darüber hinausgehende Werte durch fast alle Justizbereiche festzustellen. Weiterlesen
Die Sicherheit an den niedersächsischen Justizstandorten ist uns ein wichtiges Gut. Hierfür spielen Einlasskontrollen eine wichtige Rolle. Ziel dieser Maßnahme ist es, einerseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prozessbeteiligte und Besucherinnen bzw. Besucher so weit wie möglich vor Angriffen zu schützen sowie andererseits die Öffentlichkeit der Verhandlungen und damit der Rechtsprechung zu gewährleisten. Auch hier gilt, dass wir private Sicherheitsunternehmen in den Gerichten ablehnen. Weiterlesen
Unser oberstes Ziel ist die Verhinderung von Kriminalität durch Prävention aus einem Guss mit allen Beteiligten. Der Ruf nach schärferen Strafen verhindert Kriminalität nicht nachhaltig. Weiterlesen
Die Mediation ist ein Erfolg sozialdemokratischer Justizpolitik. Nicht jede zivilrechtliche Auseinandersetzung muss streitig vor Gericht entschieden werden. Weiterlesen
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Betreuungen stark angestiegen. Gleichwohl werden wir die Thematik Betreuung nicht unter reinen Kostengesichtspunkten diskutieren. Weiterlesen
Obwohl das Strafrecht Bundesrecht ist, beeinflusst es gleichwohl die Arbeit der niedersächsischen Justiz in starken Maß. Niedersachsen muss sich daher über den Bundesrat Gehör verschaffen und sich auf diesem Weg in die Weiterentwicklung des Strafrechts einbringen. Weiterlesen
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